Wenn das , was unserer Tochter geschehen ist, wirklich deutschem Recht entspricht, dann muss man sein behindertes Kind aus Deutschland wegbringen, weil es nicht mehr sicher ist. Wir haben inzwischen versucht, das Deutsche Institut für Menschenrechte einzuschalten. Eine Antwort steht bis heute aus! Am 18. November 2009 reichen wir Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein – die letzte Möglichkeit, die uns noch bleibt. Nach meinen Recherchen ist es das erste Verfahren am Europäischen Gerichtshof , für das im Ursprungsland keine einzige Beweisaufnahme stattgefunden hat.

 

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