Es sieht allerdings so aus, dass man doch nicht ganz ungestraft Gerichtsverfahren manipulieren kann, wenn ein Bundesgericht davon erfährt. Das Nds. Kultusministerium und die Landesschulbehörde scheinen in ihren Befugnissen deutlich eingeschränkt zu sein. Solche Zustände hat es meines Wissens seit Bestehen der Bundesrepublik nicht gegeben. Das Problem ist nur, dass ein Bundesgericht wie das Bundesverfassungsgericht über keinerlei exekutive Gewalt verfügt. Heißt so viel wie: Die Nds. Landesregierung schert sich einen Dreck um solche Entscheidungen und macht weiter wie bisher. Auch  unserer Tochter ist damit nicht geholfen. Nach wie vor werden festgesetzte Termine – so z.B. im November 2009 – nicht eingehalten, sie wird immer weiter vertröstet und niemand teilt ihr mit, wer die eigentliche Verantwortung für ihr Abitur trägt. Besonders widerwärtig ist, dass der mit der Abnahme des Abiturs betraute Schulleiter beginnt, unsere Lehrkräfte gegen unsere Tochter auszuspielen, um weiter Zeit zu schinden. Immerhin hat unsere seelisch so schwer erkrankte Tochter ihren eigenen Lehrern bis jetzt noch bedingungslos vertraut. Auch dieses Vertrauen wird nun rücksichtslos zerstört. Um Julias Gesundheit steht es immer schlechter. Ihr Immunsystem hält die unerträglichen seelischen Belastungen nicht mehr aus, sie erkrankt schwer an Pfeifferschem Drüsenfieber. Bei jeder kleinsten Aufregung treten Rezidive auf, die aufwändig behandelt werden müssen. Viele andere würden nun wohl aufgeben, unsere Tochter hingegen nicht. Sie will ihr Abitur ablegen, und sie will studieren. „ Ich lasse mir von denen meine Lebensplanung nicht noch mehr zerstören“, sagt sie und macht immer weiter. Im Dezember 2009 erstatten wir gegen Kultusministerin Heister-Neumann und den Leiter der Landesschulbehörde Niedersachsen Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, die allerdings im März 2010 (!) erwartungsgemäß von der Generalstaatsanwaltschaft Celle abgewiesen wird.

 

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