Der Leidensweg unserer Tochter ist leider noch längst nicht zu Ende. Nach monatelanger spezieller Traumatherapie und intensiver psychologischer Betreuung will sie nun endlich ihr externes Abitur ablegen. Allein dadurch ist sie gegenüber anderen Abiturienten benachteiligt, denn sie hat nicht die Möglichkeit, auf Vorzensuren zurückzugreifen, sondern muss insgesamt 8 Prüfungen absolvieren, von denen ihre weitere Zukunft abhängt. Aufgrund früherer Verhandlungen mit der Landesschulbehörde stehen – anwaltlich protokolliert – folgende Absprachen fest:

„Julia unterfällt nicht den Regularien des Zentralabiturs ( alte Zulassung ). Aufgabensteller sind die jeweiligen Fachprüfer, die vor dem Hintergrund der festgelegten, fachspezifischen Nachteilsausgleiche und nach kurzfristiger Rücksprache mit Julias Lehrkräften Aufgabenstellungen entwerfen.“

Da es in Anbetracht von Julias Erkrankung für sie wichtig ist, rechtzeitig und vollständig über alle Prüfungsmodalitäten informiert zu sein, wendet sich unser Anwalt bereits im Herbst 2007 an die Landesschulbehörde. Nach mehreren Anmahnungen wegen monatelanger Verzögerungen des zuständigen Dezernenten ( angeblich Umstrukturierung des Dezernats, Einarbeitungszeit etc. ) bekommt unsere Tochter am 10. März 2008 die Aufforderung, sich am 12. April zum Zentralabitur einzufinden. Natürlich ist der Landesschulbehörde hinlänglich bekannt, dass unsere Tochter dem Zentralabitur gar nicht unterliegt! Dieser Versuch scheitert also, und unser Anwalt droht mit Untätigkeitsklage. Nach weiteren Verzögerungen und einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten am 27. Mai 2008 wird am 19. Juni schriftlich bestätigt, was in dem Gespräch bereits angedeutet wurde: Die Landesschulbehörde beabsichtigt nicht, sich an die frühere anwaltlich vor Zeugen protokollierte Absprache hinsichtlich der Aufgabenstellungen zu halten!

 

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