Nachdem Monate behördlicher Untätigkeit vergangen sind, wird nun ununterbrochen Druck auf unsere Tochter ausgeübt mit dem Ziel, sie in ein Abitur zu zwingen, welches nicht rechtmäßig ist und ihr weiteren gesundheitlichen Schaden zufügen würde. So werden ihre Abiturtermine nun so eng gelegt, dass sie als schwerbehinderte Schülerin 8 Prüfungen in einem Zeitraum von knapp 4 Wochen absolvieren soll, für die gesunde externe Schüler im Frühjahr 3 Monate Zeit hatten. Im Gegensatz zu anderen Schülern, die noch mit alter Zulassung Abitur machen, erfährt unsere Tochter nichts über Prüfungsinhalte. Auf die Bedenken unseres Anwalts, der Rücksichtnahme auf die besondere gesundheitliche Situation seiner Mandantin verlangt, wird überhaupt nicht eingegangen. Stattdessen droht man unserer Tochter, sie mit 0 Punkten zu bewerten, falls sie nicht antritt. Infolge der monatelangen sinnlosen Warterei und der nun überstürzten Terminierung unter unvorhersehbaren Bedingungen hat sich der Gesundheitszustand unserer Tochter deutlich verschlechtert. Ihr behandelnder Arzt schreibt sie bis auf weiteres krank, da er der Ansicht ist, dass sie einer Behörde, die gestern getroffene Absprachen heute bereits wieder bricht, und die selbst im Angesicht einer laufenden Verfassungsbeschwerde nicht vor erneuten Grundrechtsverletzungen zurückschreckt, nicht mehr ausgeliefert sein darf! Gegen die Behördenleiterin der Landesschulbehörde Abteilung Lüneburg wird Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet.

Ich habe allerdings schon länger den Verdacht, dass das Verhalten der Landesschulbehörde, welches auf den ersten Blick rücksichtslos und menschenverachtend wirkt, ganz andere Ursachen hat. Es scheint so zu sein, dass zur Einhaltung im Vorfeld getroffener Absprachen die Mitarbeit von Dezernaten erforderlich ist, die wegen schwerer Grundrechtsverletzungen gar nicht mehr für unsere Tochter tätig sein dürfen. Der Verdacht, dass die Landesschulbehörde nicht mehr über eine umfassende Entscheidungskompetenz hinsichtlich unserer Tochter verfügt, erhärtet sich immer mehr. So kann z.B. eine zur Aufsicht vorgesehene Lehrkraft von der Behörde selbst nicht angewiesen werden. Stattdessen soll ich mich darum kümmern! Unser Anwalt fragt daraufhin direkt nach, ob überhaupt noch die Entscheidungskompetenz für das Abitur unserer Tochter bei der Landesschulbehörde Niedersachsen liegt. Die Tatsache, dass diese Frage unbeantwortet bleibt und auch nochmalige Nachfragen ignoriert werden, spricht für sich! Es ist unter diesen Umständen davon auszugehen, dass wir nur hingehalten wurden und sämtliche Handlungen der Schulbehörde im Jahre 2008 unrechtmäßig sind.

Besonders betroffen macht mich die Tatsache, dass ein anderer körperbehinderter Schüler zur gleichen Zeit in Lüneburg völlig unbehelligt Abitur gemacht hat. Er erhielt jahrelang konstante genau definierte Nachteilsausgleiche, als unsere Tochter bei jeder Klassenarbeit erneut darum betteln musste. Er hat sein Abitur ebenfalls noch mit alter Zulassung abgelegt. Selbstverständlich haben seine eigenen Lehrer Aufgabenvorschläge eingereicht, selbstverständlich haben sie diese korrigiert, und selbstverständlich haben sie ihn auch mündlich geprüft. Dem Kultusministerium ist diese Ungleichbehandlung bereits seit Jahren bekannt ( Schreiben vom 13.01.2003 ). Es drängt sich die Frage auf, weshalb zwei körperbehinderte Schüler so unterschiedlich behandelt werden. Die Antwort ist einfach: Es handelt sich um den Sohn eines Richters am OVG Lüneburg! Da sind doch alle Beteiligten sehr viel vorsichtiger, und es fällt ihnen offenbar sehr viel leichter, sich an bestehende Gesetze zu halten!

 

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