Die am 12.12.06 stattgefundene Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg unter Leitung der Vorsitzenden Richterin Susanne Lang bringt ein Urteil, das unseren ganzen Bekanntenkreis fassungslos macht. Die Klage wird abgewiesen mit einer Begründung, die menschenverachtend ist und die geradezu gebetsmühlenartig wiederholt wird: Die Schuld für das schulische Desaster liegt ganz allein bei unserer behinderten Tochter, weil sie ihrer Rügepflicht nicht zeitnah genug nachgekommen sei! Dabei existieren sogar noch Klassenarbeiten von ihr, bei denen ihr ihre Schreibhilfe versagt wurde und unter denen sie vermerkt hat: „ Ich kann nicht mehr weiterschreiben. Meine Hand schmerzt so sehr.“ Das Prozessprotokoll wird dahingehend verfälscht, dass der Antrag unseres Anwalts auf Beweisaufnahme darin gar nicht mehr auftaucht, so dass die oben genannten Beweise überhaupt nicht mehr zum Tragen kommen. Weiterhin bleiben unbeachtet:

  • ärztliche Atteste, die belegen, dass unsere Tochter viel zu krank war, um sich überhaupt noch zu wehren
  • Zeugenaussagen der Integrationshelferin, die belegen, dass unsere Tochter Diskriminierungen bis zur Nötigung ertragen musste, dass sie – entgegen den Behauptungen der Schule – gar keine Nachteilsausgleiche erhielt, dass Klassenarbeiten nicht an sie zurückgegeben wurden, dass viele Ersatzleistungen gar nicht bewertet wurden etc.
  • Das Verschwinden der Originale sämtlicher Klassenarbeiten
  • Schwere schulrechtliche Verstöße wie gemeinsamer undifferenzierter Unterricht von Vor- und Kursstufe
  • Eine Überprüfung der nun schon jahrelang strittigen Lehrerqualifikationen. Interessanterweise enthält das Verhandlungsprotokoll genau an der Stelle Auslassungen, an der unser Anwalt ein Beweissicherungsverfahren verlangt.

 

Anzumerken ist auch noch, dass das Verwaltungsgericht im Gegensatz zu zivilen Gerichten von Amts wegen zur Ermittlung verpflichtet ist. Dieser Dienstpflicht kommt es in keiner Weise nach. Eine von mir beim Nds. Justizministerium am 12.02.07 eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde über die Verhandlungsführung von Richterin Lang bleibt unbeantwortet. Auf die vom Justizministerium angekündigte Stellungnahme des Leiters des OVG Lüneburg warte ich noch heute! Richterin Susanne Lang wird im Herbst 2009 befördert und leitet seitdem das Verwaltungsgericht Stade. “Alle Aufgaben haben Sie hervorragend bewältigt” lobt sie Justizminister Bernd Busemann in einer offiziellen Feierstunde im Dezember 2009 (Zitat Hamburger Abendblatt vom 04.12.2009). Nun ja, aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung trifft diese Aussage ganz gewiss zu!

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wird am 07.09.07 von dem 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts – besetzt mit den Richtern Munk, Neuhäuser und Kirschner - abgelehnt mit der Begründung, unser Anwalt hätte ja einen Antrag auf Beweisaufnahme stellen können. Soviel Dreistigkeit verschlägt einem die Sprache! Das skandalöse Urteil ist somit rechtskräftig!

 

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