In dem ebenfalls angesetzten Zivilverfahren versucht man, uns in die nichtöffentliche Mediation zu drängen. In einem Anruf am 12.07.06 warnt uns der zuständige Richter am Landgericht Lüneburg Mumm im Falle eines öffentlichen Verfahrens vor hohen physischen und psychischen Belastungen infolge existenzieller Probleme der Gegenseite. Auch hier halten wir dem Druck stand und verlangen ein öffentliches Verfahren. Das fatale Ergebnis: Auch diese Klage wird ohne Beweisaufnahme abgewiesen! Der Schulvertrag sei erfüllt, auch wenn Nachteilsausgleiche nicht gewährt wurden und auch wenn die Lehrkräfte nicht über eine ausreichende Qualifikation verfügt hätten. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Stoll haben wir das Gericht zu Unrecht angerufen, denn „ das Problem liege auf der emotionalen Seite“. Er lässt sich in der Begründung der Klageabweisung doch tatsächlich zu der Äußerung hinreißen: „Diese ( erg. Lehrerqualifikation ) ist jedoch für die Erteilung von Unterricht nicht erforderlich.“ Der 7. Zivilsenat des OLG Celle – besetzt mit den Richtern Dr. Kleineke, Knafla und Henkel – bestätigt im Sommer 2007 diese aberwitzige Auffassung! Demnach dürfte in einer hochsubventionierten staatlich anerkannten Ersatzschule z.B. die Sekretärin den Deutschunterricht oder der Hausmeister den Physikunterricht übernehmen – natürlich unter Missachtung des Nds. Schulgesetzes. Haftungsansprüche an den Schulträger entstehen jedenfalls nicht! Auch nicht gewährte Nachteilsausgleiche, die einen behinderten Menschen von jeder Teilhabe am Unterricht ausschließen, berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen!

Dieses Urteil macht mich misstrauisch, weil es von einem erschreckend hohen Ausmaß von Voreingenommenheit zeugt. Also beginne ich wieder zu recherchieren – und werde bald fündig. Es stellt sich heraus, dass an der Klageabweisung des Landgerichts Lüneburg eine Richterin namens Nissen beteiligt ist, die mit demjenigen Leitenden Regierungsschuldirektor Nissen verschwägert ist, der sowohl für das Gymnasium Lüneburger Heide als auch für unsere Tochter zuständig ist und gegen den wir bereits – in seiner Zeit als Schulleiter des Lüneburger Johanneums – ein Verwaltungsgerichtsverfahren gewonnen haben. Merkwürdig ist auch, dass unser Berufungsverfahren im 7. Zivilsenat des OLG Celle gelandet ist, dem sogenannten Senat für Landwirtschaftssachen, der normalerweise Agrarrecht, Forstrecht und Jagdrecht verhandelt. Da kommen einem schon Zweifel, ob der Geschäftsverteilungsplan des OLG eingehalten wurde.

 

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